Die Physiotherapie bietet ein umfangreiches Behandlungsangebot (z.B. Massagen, Heilgymnastik oder Elektrotherapie) als Alternative und Unterstuetzung zu anderen Behandlungsmethoden (z.B. medikamentoese Therapie).
Vor Inanspruchnahme der Behandlungen muss ihr/e behandelnde/r Aerztin/Arzt (Aerztin/Arzt fuer Allgemeinmedizin oder allgemeine/r Fachaerztin/Facharzt) eine auf die Art und Anzahl der durchzufuehrenden Behandlungen lautende Verordnung ausstellen.<br>
Eine Genehmigung ist vor Beginn der Therapie entweder vom Medizinischen Dienst der Kasse oder von einer/einem Bezirksstellenaerztin/Bezirksstellenarzt einzuholen. Die bewilligte Verordnung ist gemeinsam mit einer saldierten, detaillierten Originalhonorarnote mit genauen Angaben ueber die erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Art und Dauer der einzelnen Behandlungen, Diagnose und Stampiglie des Leistungserbringers zur Kostenerstattung einzureichen.<br>
Berechnung der Kostenerstattung: Als Grundlage fuer die Berechnung Ihrer Kostenerstattung wird der jeweils gültige Kassentarif herangezogen.
Über die Praxisadmin2020-11-30T17:09:15+01:00